Richtlinien für die Technische Dokumentation: Rechtliche Grundlagen im Überblick
Wer Technische Dokumentation erstellt, muss nicht nur wissen, wie eine gute Anleitung aufgebaut ist, sondern auch, welche gesetzlichen Vorgaben dabei einzuhalten sind. Diese Vorgaben stammen aus EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen – und sie unterscheiden sich grundlegend von den freiwilligen Normen und Standards, die die redaktionelle Praxis prägen. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Richtlinien und Verordnungen, die die Technische Dokumentation betreffen, und zeigt, was Unternehmen 2026 konkret beachten müssen.
Einen umfassenden Einstieg ins Thema bietet unsere Grundlagenseite zur Technischen Dokumentation. Wer sich stattdessen für die freiwilligen Normen und Standards interessiert – etwa IEC/IEEE 82079-1, VDI 2770 oder iiRDS –, findet die passenden Informationen in unserem Beitrag Normen und Standards für Technische Dokumentation.
Richtlinie, Verordnung oder Norm? Der wichtige Unterschied
Diese Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, sind rechtlich aber grundverschieden:
- EU-Richtlinien setzen ein Ziel vor, das jeder Mitgliedstaat erst in nationales Recht umsetzen muss. Dadurch können sich Details je nach Land leicht unterscheiden.
- EU-Verordnungen gelten dagegen unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.
- Normen (z. B. DIN, ISO, IEC, VDI) sind dagegen grundsätzlich freiwillig. Sie beschreiben den „Stand der Technik“ und begründen bei Anwendung eine sogenannte Vermutungswirkung: Wer eine harmonisierte Norm einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die zugehörigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben.
Für die Technische Dokumentation bedeutet das: Richtlinien und Verordnungen legen fest, dass und was dokumentiert werden muss, während Normen beschreiben, wie eine gute Dokumentation redaktionell umgesetzt wird. Beides ist wichtig, beide Ebenen ergänzen sich – aber rechtlich verbindlich sind nur Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.
Warum Richtlinien für die Technische Dokumentation entscheidend sind
Ohne eine rechtskonforme Technische Dokumentation darf ein Produkt in der EU in vielen Fällen gar nicht erst in Verkehr gebracht werden. Die Dokumentation ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung, dient als Nachweis im Haftungsfall und wird von Marktüberwachungsbehörden bei Kontrollen angefordert. Welche Richtlinie oder Verordnung im Einzelfall greift, hängt vom Produkt ab – ein Hersteller von Maschinen hat andere Pflichten als ein Hersteller von Konsumgütern oder Medizinprodukten.
Die wichtigsten EU-Richtlinien und -Verordnungen für die Technische Dokumentation
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – und ihre Ablösung 2027
Für Maschinen ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bislang die zentrale Rechtsgrundlage. Sie legt unter anderem fest, welche Dokumente einer Maschine beiliegen müssen, was die Betriebsanleitung mindestens enthalten muss und in welcher Sprache diese bereitzustellen ist. Grundlage dafür ist stets eine Risikobeurteilung, üblicherweise nach DIN EN ISO 12100.
Wichtig für die Planung: Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie vollständig ab. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Inhaltlich übernimmt die neue Verordnung einen Großteil der bisherigen Anforderungen, erweitert sie aber deutlich um Themen wie Cybersicherheit und Software als Sicherheitsbauteil. Wer aktuell an Maschinen mit langer Entwicklungszeit arbeitet, sollte die neuen Anforderungen schon jetzt mitdenken – Maschinen, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen aber unter der bisherigen Richtlinie weiter bereitgestellt werden.
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Für Verbraucherprodukte ohne spezifische Produktrichtlinie gilt seit dem 13. Dezember 2024 die neue Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, kurz GPSR (General Product Safety Regulation). Sie hat die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG abgelöst. Hersteller müssen seither für jedes betroffene Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen, die mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt werden müssen. Neu sind unter anderem erweiterte Informationspflichten im Online-Handel sowie die ausdrückliche Berücksichtigung von Cybersicherheitsaspekten.
Weitere produktspezifische Richtlinien
Je nach Produktart können zusätzlich weitere Richtlinien und Verordnungen relevant sein, etwa:
- Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel
- EMV-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
- Medizinprodukteverordnung (MDR) für Medizinprodukte
- Druckgeräterichtlinie und ATEX-Richtlinie für spezielle Industrieanwendungen
Diese Liste ist nicht abschließend – welche Vorgaben konkret gelten, muss immer produktspezifisch geprüft werden.
Cyber Resilience Act (CRA): neue Pflichten für digitale Produkte
Für Produkte mit digitalen Elementen kommt mit dem Cyber Resilience Act (CRA) eine weitere EU-Verordnung hinzu. Er verpflichtet Hersteller unter anderem zu Schwachstellenmanagement, Updatefähigkeit und einer nachvollziehbaren Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen über den gesamten Produktlebenszyklus. Die Anforderungen treten schrittweise in Kraft und sollen voraussichtlich ab 2027 vollständig gelten. Eine ausführliche Einordnung inklusive Umsetzungsschritten finden Sie in unserem Beitrag zum Cyber Resilience Act.
Nationale Gesetze: Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz
Neben EU-Recht spielen in Deutschland zwei nationale Gesetze eine zentrale Rolle: Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um und regelt unter anderem Marktüberwachung und Sanktionen. Das Produkthaftungsgesetz wiederum bestimmt, wie Hersteller im Schadensfall haften – eine lückenlose, nachvollziehbare Technische Dokumentation ist hier oft der entscheidende Nachweis, dass ein Produkt ordnungsgemäß konstruiert und dokumentiert wurde.
Was eine Technische Dokumentation laut Richtlinien enthalten muss
Trotz unterschiedlicher Rechtsgrundlagen wiederholen sich bestimmte Kernanforderungen:
- Risikoanalyse und -bewertung: Grundlage nahezu jeder Richtlinie und Verordnung, meist nach DIN EN ISO 12100 durchgeführt. Software wie DOCUFY Machine Safety unterstützt dabei, diese rechtskonform und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Konformitätserklärung: Nachweis, dass ein Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt – Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
- Technische Unterlagen: u. a. Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Prüf- und Testberichte.
- Betriebs- und Gebrauchsanleitung: Für den Endanwender bestimmt, muss in der Regel in der Amtssprache des jeweiligen Verwendungslandes vorliegen.
- Aufbewahrungsfrist: Je nach Rechtsgrundlage meist zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.
Eine wichtige Unterscheidung wird in der Praxis oft übersehen: Die internen technischen Unterlagen (Risikoanalyse, Konstruktionsdaten) dürfen in der Regel in einer beliebigen EU-Amtssprache verfasst sein – Marktüberwachungsbehörden können jedoch eine Übersetzung der relevanten Teile verlangen. Die externe, an Endanwender gerichtete Betriebsanleitung muss dagegen üblicherweise in der Sprache des jeweiligen Bestimmungslandes vorliegen.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die größte Herausforderung ist derzeit weniger die einzelne Vorschrift als der Wandel selbst: Mit der Maschinenverordnung und der GPSR treten innerhalb weniger Jahre zwei zentrale Rechtsgrundlagen komplett neu in Kraft oder wurden bereits ersetzt. Unternehmen sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob ihre Dokumentationsprozesse dem aktuellen Stand entsprechen, und Übergangsfristen aktiv für die Umstellung nutzen – nicht erst kurz vor dem Stichtag.
Eine zweite Herausforderung ist die Mehrsprachigkeit: Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, muss Übersetzungsprozesse so organisieren, dass Aktualisierungen zuverlässig in alle relevanten Sprachversionen einfließen.
Fazit
Richtlinien und Verordnungen bilden das rechtliche Rückgrat der Technischen Dokumentation – unabhängig davon, wie gut eine Anleitung redaktionell aufgebaut ist, muss sie zunächst diese Vorgaben erfüllen. Mit der Maschinenverordnung (ab 2027) und der bereits geltenden GPSR verändert sich diese Grundlage gerade spürbar. Ein XML-Redaktionssystem wie COSIMA unterstützt dabei, Inhalte strukturiert, wiederverwendbar und normgerecht zu pflegen – und erleichtert damit auch die Anpassung an neue rechtliche Anforderungen.
Häufige Fragen zu Richtlinien für die Technische Dokumentation
Welche Richtlinien sind für die Technische Dokumentation am wichtigsten?
Am relevantesten sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) sowie die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, (EU) 2023/988). Je nach Produkt kommen weitere Richtlinien hinzu, etwa die Niederspannungs- oder EMV-Richtlinie.
Was ist der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Norm?
Richtlinien und Verordnungen sind rechtlich bindend und werden vom Gesetzgeber erlassen. Normen wie IEC/IEEE 82079-1 oder VDI 2770 sind dagegen freiwillige technische Standards, die den Stand der Technik beschreiben. Details zu Normen finden Sie in unserem separaten Beitrag zu Normen und Standards.
Muss ich die Maschinenverordnung schon jetzt beachten?
Verpflichtend wird die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erst ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin gilt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei Produkten mit langer Entwicklungszeit ist es aber sinnvoll, die neuen Anforderungen schon vorab zu berücksichtigen.
In welcher Sprache muss die Technische Dokumentation verfasst sein?
Interne technische Unterlagen können in einer beliebigen EU-Amtssprache erstellt werden, Behörden können aber eine Übersetzung verlangen. Die Betriebsanleitung für Endanwender muss in der Regel in der Sprache des jeweiligen Verwendungslandes vorliegen.
Wie lange muss Technische Dokumentation aufbewahrt werden?
Je nach Rechtsgrundlage in der Regel zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts, etwa nach der Maschinenrichtlinie und nach der GPSR.
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