Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Was Maschinenbauer jetzt wissen müssen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat den europäischen Maschinenbau fast 20 Jahre lang geprägt. Am 20. Januar 2027 tritt sie außer Kraft – abgelöst durch die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Bis dahin sind es weniger als sieben Monate.
Wer heute noch ausschließlich nach Maschinenrichtlinie arbeitet, sollte jetzt handeln: Die Umstellung von Risikobeurteilungen, Technischer Dokumentation und Konformitätsnachweisen braucht Zeit. Dieser Artikel erklärt, was die Maschinenrichtlinie verlangt, was sich mit der neuen Verordnung ändert – und welche konkreten Schritte jetzt anstehen.

Maschinenrichtlinie – kurz erklärt
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die zentrale europäische Vorschrift für das sichere Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen. Sie gilt seit 2009 und legt fest, welche Anforderungen Hersteller erfüllen müssen, bevor eine Maschine den EU-Markt betritt.
Die wichtigsten Pflichten der Maschinenrichtlinie im Überblick:
- Risikobeurteilung: Hersteller müssen alle Gefährdungen einer Maschine systematisch identifizieren, bewerten und durch geeignete Maßnahmen reduzieren (Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1).
- Technische Dokumentation: Umfangreiche Unterlagen müssen erstellt und für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden – darunter Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und Prüfprotokolle.
- Betriebsanleitung: Jede Maschine braucht eine vollständige, verständliche Betriebsanleitung in der Landessprache des Verwenderlandes.
- Konformitätsbewertung: Der Hersteller erklärt durch die EG-Konformitätserklärung, dass die Maschine allen relevanten Anforderungen entspricht.
- CE-Kennzeichnung: Erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung darf das CE-Zeichen angebracht werden – es ist Voraussetzung für den Marktzugang im EWR.
Die Maschinenrichtlinie gilt für alle Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile, die erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden – auch für unvollständige Maschinen.
Maschinenrichtlinie vs Maschinenverordnung: Die wichtigsten Unterschiede
| Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Maschinenverordnung 2023/1230 | |
|---|---|---|
| Rechtsform | EU-Richtlinie | EU-Verordnung |
| Gültigkeit | Bis 19. Januar 2027 | Ab 20. Januar 2027 |
| Umsetzung | Nationales Recht notwendig | Gilt direkt in allen EU-Staaten |
| Fokus | Mechanische Sicherheit | + Cybersecurity, KI, vernetzte Systeme |
| Hochrisiko-Maschinen | Selbsterklärung möglich | Verpflichtende Drittprüfung für 6 Kategorien |
| Betriebsanleitung | Papierform Standard | Digitale Form zugelassen |
| Technische Dokumentation | Bewährte Standards | Strengere Nachvollziehbarkeit und Strukturierung |
Der entscheidende Unterschied liegt in der Rechtsform: Eine Richtlinie muss von jedem EU-Staat in nationales Recht umgesetzt werden – mit Spielraum für länderspezifische Anpassungen. Eine Verordnung gilt dagegen sofort und einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Für Maschinenbauer bedeutet das: mehr Rechtssicherheit, aber auch weniger Interpretationsspielraum.
Was ändert sich konkret durch die neue Maschinenverordnung?
Viele Grundprinzipien der Maschinensicherheit bleiben bestehen. Die Maschinenverordnung entwickelt sie jedoch in drei Bereichen wesentlich weiter:
- Cybersecurity wird Pflicht
Maschinen müssen künftig so konstruiert sein, dass sicherheitsrelevante Funktionen vor Manipulation, Sabotage und unbefugtem Zugriff geschützt sind. Was bisher als freiwillige Best Practice galt, wird ab 2027 zur gesetzlichen Anforderung. Das betrifft besonders vernetzte Maschinen und Produktionssysteme. - Neue Anforderungen an Risikobeurteilung und Dokumentation
Hersteller müssen noch lückenloser dokumentieren, wie sie Gefährdungen identifiziert, Risiken bewertet und Schutzmaßnahmen umgesetzt haben. Die Nachvollziehbarkeit der gesamten Risikobeurteilung rückt stärker in den Vordergrund – auch für Zulieferer, die dem Maschinenhersteller entsprechende Nachweise liefern müssen. - Verpflichtende Drittprüfung für Hochrisiko-Maschinen
Für sechs Kategorien besonders gefährlicher Maschinen (Anhang I der Maschinenverordnung) reicht die bisherige Selbsterklärung nicht mehr aus. Eine benannte Akkreditierungsstelle muss die Konformität prüfen und zertifizieren. Kapazitätsengpässe bei den Prüfstellen sind bereits absehbar – frühzeitiges Handeln ist deshalb besonders wichtig.
Checkliste: Was Maschinenbauer jetzt tun müssen
Die Übergangsfrist endet am 19. Januar 2027. Das klingt komfortabel – ist es aber nicht, wenn man bedenkt, wie viel Arbeit eine vollständige Umstellung bedeutet. Fachverbände warnen ausdrücklich vor unterschätztem Aufwand.
Diese Schritte sollten Sie jetzt angehen:
- Bestandsaufnahme: Welche Maschinen und Produkte sind betroffen? Welche fallen unter die neuen Hochrisiko-Kategorien?
- Risikobeurteilungen prüfen: Entsprechen bestehende Risikobeurteilungen den verschärften Dokumentationsanforderungen der Maschinenverordnung? Lassen sie sich nachvollziehbar strukturieren?
- Technische Dokumentation aktualisieren: Sind alle Unterlagen vollständig, revisionssicher und für mindestens 10 Jahre archivierbar?
- Cybersecurity einplanen: Für vernetzte Maschinen: Wo bestehen Angriffspunkte? Welche Schutzmaßnahmen müssen in die Konstruktion einfließen?
- Betriebsanleitungen überarbeiten: Die Maschinenverordnung lässt digitale Betriebsanleitungen zu – aber nur, wenn der Kunde es wünscht. Papierform bleibt auf Anfrage Pflicht.
- Konformitätserklärung prüfen: Wer noch nicht sicher ist, ob eine Maschine vor oder nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, kann eine kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung nutzen.
- Zulieferer einbinden: Maschinenhersteller benötigen von Zulieferern strukturierte Nachweise (Festigkeitsberechnungen, Prüfprotokolle, Normbezüge), die Teil der CE-Dokumentation werden.
- Drittprüfung klären: Falls Ihre Maschinen in eine der sechs Hochrisiko-Kategorien fallen: Jetzt benannte Stelle kontaktieren – Kapazitäten sind begrenzt.
Checkliste: Sind Sie bereit für die EU-Maschinenverordnung 2027?
Die Maschinenrichtlinie läuft aus. In unserer kostenlosen Checkliste erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt angehen müssen – von der Risikobeurteilung bis zur Konformitätserklärung.

Wie Software die Umstellung vereinfacht
Die größte Herausforderung bei der Umstellung ist nicht das Verständnis der neuen Regeln – es ist die Umsetzung in der täglichen Praxis. Risikobeurteilungen, Technische Dokumentation und Konformitätsnachweise müssen enger verzahnt, lückenloser dokumentiert und revisionssicher archiviert werden.
DOCUFY Machine Safety unterstützt Maschinenbauer dabei, genau diese Anforderungen effizient zu erfüllen:
- Strukturierte Risikobeurteilungen nach Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung – bereits in einer Software abgebildet
- Revisionssichere Dokumentation aller Gefährdungsanalysen und Schutzmaßnahmen
- Automatische Erstellung von Konformitätserklärungen im MVO-Format
- Kopierfunktion für die Umstellung bestehender Projekte auf MVO-Standard
FAQ: Häufige Fragen zur Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
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Ja – bis einschließlich 19. Januar 2027. Alle Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konform sein und erhalten eine EG-Konformitätserklärung.
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Ab dem 20. Januar 2027 dürfen keine neuen Maschinen mehr nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden. Wer dann noch nicht MVO-konform ist, kann seine Produkte nicht legal auf dem EU-Markt anbieten.
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Ja. Die EU-Kommission ermöglicht eine kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung für Hersteller, die nicht sicher sind, ob ihre Maschine vor oder nach dem Stichtag ausgeliefert wird. Das reduziert den Dokumentationsaufwand bei Serienproduktion.
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Nein. Die Maschinenverordnung gilt für das Inverkehrbringen neuer Maschinen. Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich auf MVO-Standard umgerüstet werden.
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Anhang I der Maschinenverordnung listet sechs Kategorien mit verpflichtender Drittprüfung, darunter bestimmte Maschinen mit KI-Funktionen und sicherheitskritische Systeme. Im Zweifel sollte eine benannte Stelle frühzeitig konsultiert werden.
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Die Maschinenverordnung lässt digitale Betriebsanleitungen erstmals ausdrücklich zu. Auf Wunsch des Kunden muss der Hersteller jedoch weiterhin eine Papierversion bereitstellen. Die inhaltlichen Anforderungen an Vollständigkeit und Verständlichkeit bleiben bestehen.
Maschinenverordnung: Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Mit der Maschinenverordnung ändern sich nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen. Für viele Maschinenbauer entstehen auch neue Anforderungen an Risikobeurteilung, Dokumentation und Informationsprozesse. In unserem Leitfaden zur Maschinenverordnung 2023/1230 erfahren Sie, welche Änderungen Unternehmen konkret betreffen und wie sich Maschinenbauer frühzeitig vorbereiten können.

